Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (versand[at]bootsscheine.com, Andreas Wiedenfeld, c/o bootsscheine.com, Schönbrunnstraße 12, 01097 Dresden) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.Bsp. ein mit der Post versandter Brief oder eine E- Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Für Kursteilnehmer
1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, Abbruch des Kurses
Falls der Kunde Leistungen, die von bootsscheine.com vertragsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Abreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch nimmt, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Preises.
2. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Kursbeginn von diesem zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei bootsscheine.com. Aus Beweisgründen empfiehlt bootsscheine.com, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, verliert bootsscheine.com den Anspruch auf den vereinbarten Kurspreis, kann jedoch gem. § 651i Abs. 2 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Preis unter Abzug des Wertes der von bootsscheine.com gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was bootsscheine.com durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen erwerben kann. bootsscheine.com kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschaliert berechnen. Eine pauschalierte Entschädigung anteilig des Kurspreises kann nach dem Zeitpunkt des Zuganges der Rücktrittserklärung des Kunden bei bootsscheine.com wie folgt verlangt werden:
- bis 30. Tag vor Kursbeginn 20 %
- ab 29. bis 15. Tag vor Kursbeginn 25 %
- ab 14. bis 6. Tag vor Kursbeginn 50 %
- ab 5. Tag vor Kursbeginn 60 %
- ab Kursbeginn 80 %.
Es steht dem Kunden stets frei nachzuweisen, dass bootsscheine.com ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.
Bootsscheine.com behält sich vor, anstelle einer pauschalierten, eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit bootsscheine.com nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen, als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist bootsscheine.com verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde bootsscheine.com gegenüber als Gesamtschuldner für den Kurspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
3. Rücktritt und Kündigung durch den Kursveranstalter
Bootsscheine.com kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl in den Ausschreibungen beziffert sowie der Zeitpunkt angegeben ist, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Beginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Bestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wurde. Ein Rücktritt ist bis spätestens 23 Tage vor dem vereinbarten Kursbeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Kurspreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet.
Stört der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung durch bootsscheine.com den Kursablauf nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum geplanten Ende des Kurses mit ihm unzumutbar ist, kann bootsscheine.com den Kursvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dabei behält bootsscheine.com den Anspruch auf den Kurspreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die bootsscheine.com aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Kunde selbst.
4. Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird der Kurs infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl bootsscheine.com als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs. 3 BGB). Danach kann bootsscheine.com für erbrachte oder noch zu erbringende Kursleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Bootsscheine.com ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Kosten dem Kunden zur Last.