Manöver 5 – Fahren nach SChifffahrtszeichen

Überholverbot für alle Fahrzeuge
Überholverbot für Schleppverbände
Begegnungs- & Überholverbot an Engstellen
Ankerverbot
Ende einer Gebots- oder Verbotsstrecke in einer Richtung
Liegeverbot
Festmacheverbot
Geschwindigkeitsbegrenzung (in km/h)
Sog- & Wellenschlag vermeiden (Geschwindigkeit reduzieren)
Wasserskistrecke
Wassermotorradstrecke
Einhalten eines Fahrabstandes, hier: 25m von der rechten Seite
Einhalten einer Fahrtrichtung
Sperrung einer Teilstrecke einer Seeschifffahrtsstraße
Fährstelle für frei fahrende Fähre
Fährstelle für nicht frei fahrende Fähre
Verbot, die Brückenöffnung außerhalb der Tafeln zu durchfahren (Fahrzeuge ab 12m)
Öffnung einer festen Brücke, deren Durchfahrt der Schifffahrt empfohlen wird, Gegenverkehr möglich
Öffnung einer festen Brücke, deren Durchfahrt der Schifffahrt empfohlen wird, Gegenverkehr gesperrt

Schifffahrtszeichen im Sinne der KVR sind Sichtzeichen und Schallsignale, die Gebote, Verbote, Warnungen oder Hinweise enthalten.