Sportbootführerschein Geltungsbereich Binnen

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Diesen Schein gibt es in zwei Versionen:

  • Motorboot-Schein (SBF Binnen Motor),
  • Segelschein (SBF Binnen Segel, wird aktuell bei uns nicht angeboten)

Dementsprechend kannst der Schein auch als komplette Version erworben werden, also als SBF Binnen Motor & Segel.

Der SBF-Binnen ist ein eigenständiger Führerschein und keine Vorraussetzung für die Sportbootführerscheine See, SKS, SSS oder SHS.
Dieser Schein ist der einzige gesetzlich vorgeschriebene, den du für Binnen-Zertifizierungen machen kannst, wenn du ein Motorboot im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung fahren willst. Darüber hinaus gibt's dann noch weitere Zertifizierungen, die aber t.w. regional begrenzt gelten:

  • Sportschifferzeugnis E
  • Bodensee-Patent
  • Rheinsportschifferpatent

Ein Sportboot ist dabei ein nicht gewerbsmäßig verwendetes Fahrzeug von weniger als 15 m Länge (ohne Ruder und Bugspriet), ausgenommen Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder nur hilfsweise mit einem Treibsegel von höchstens 3 m² Fläche fortbewegt werden. Sportboote mit einer Antriebsmaschine, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens 11,03 kW (15 PS) beträgt, sind von der Fahrerlaubnispflicht ausgenommen. Auf dem Rhein liegt die Grenze bei 3,68 kW (5 PS). 

Der SBF Binnen Segel wird nur auf den in Anlage 2 der SportbootFüV-Bin genannten Binnenwasserstraßen benötigt (Havel-Oder-Wasserstraße, Untere-Havel-Wasserstraße, Spree-Oder-Wasserstraße). Zum 1. Mai 2012 entfiel der Sportbootführerschein Binnen für das Surfbrett ersatzlos. Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist zum Führen von Segelsurfbrettern künftig kein Führerschein mehr erforderlich, ebenso die besondere Fahrerlaubnispflicht in Berlin. Außerhalb der genannten Binnenwasserstraßen gibt es in Deutschland für Segelboote ohne Motor keine bundesweit geregelte Führerscheinpflicht. Landesrechtlich geregelte Führerscheinpflichten gibt es – auch außerhalb von Bundeswasserstraßen, etwa auf Binnenseen – zum Beispiel für die Gewässer in Berlin (ab 3 m² Segelfläche) und in Sachsen (ab 6 m² Segelfläche).

Im Übrigen ist es Sache der Eigentümer (z. B. Gemeinde) eines Gewässers, eine Führerscheinpflicht zu erlassen. Außerdem verlangen viele gewerbliche Bootsverleiher die Vorlage des Führerscheins unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung.