Manöver 10 – Manöverschallsignal

Zur Prüfung des SBF-See gehört eins der folgenden Manöver Schallsignale zum Wahlpflichtprogramm (wird vom Prüfer ausgewählt):

  • Maschine läuft rückwärts: drei kurze Töne
  • Kursänderung nach Backbord: zwei kurze Töne
  • Kursänderung nach Steuerbord: ein kurzer Ton

Ein Fahrzeug darf die oben vorgeschriebenen Pfeifensignale durch Lichtsignale ergänzen, die während der Dauer des Manövers, soweit erforderlich, wiederholt werden:

  • Maschine läuft rückwärts: drei Blitze
  • Kursänderung nach Backbord: zwei Blitze
  • Kursänderung nach Steuerbord: ein Blitz

Der Ausdruck "Pfeife" bezeichnet eine Schallsignalanlage, mit der die vorgeschriebenen Töne  gegeben werden können.
Schiffe unter 12m Länge müssen nur über ein "Gerät zur Abgabe eines kräftigen Schallsignals" verfügen.

Der Ausdruck "kurzer Ton" bezeichnet ein Signal von etwa einer Sekunde.

Der Ausdruck "langer Ton" bezeichnet ein Signal von etwa vier Sekunden Dauer.