AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liebe(r) KursteilnehmerInnen!

Mit der Anmeldung für einen unserer Kurse oder Törns bieten Sie uns, bootsscheine.com, Inhaber Andreas Wiedenfeld, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen uns als Kursanbieter und Ihnen als Kunden. Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam durch.

1. Abschluss des Vertrages

Die Anmeldung des Kunden auf der Grundlage der Kursangebote und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch bootsscheine.com zustande. Die Annahme bedarf keiner besonderen Form.
Nach Vertragsabschluss erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung übersandt. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von bootsscheine.com vor, an das bootsscheine.com für 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde es innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder schlüssig (z. B. durch Leistung der Anzahlung oder Restzahlung des Kurspreises) annimmt.

2. Bezahlung

Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 50 % des Kurspreises fällig, die auf den Gesamtpreis angerechnet wird. 
Der Restpreis (bei kurzfristigen Buchungen: der Gesamtpreis) ist 14 Tage vor Kursbeginn fällig und zu zahlen, sofern der Kurs durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 7. abgesagt werden kann, und muss dem Konto von bootsscheine.com bis zu diesem Datum unaufgefordert gutgeschrieben sein. Wird der fällige Betrag trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, ist bootsscheine.com berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und vom Kunden Rücktrittskosten nach nachstehender Ziffer 6. zu verlangen. Wenn der Kunde Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leistet, behält sich bootsscheine.com vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 20,– zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden unbenommen.

3. Leistungen, Preisänderung vor Vertragsschluss

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in den Kursbeschreibungen und aus den Angaben in der Bestätigung.
Vor Vertragsschluss kann bootsscheine.com aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Kursausschreibungen vornehmen, über die der Kunde vor der Buchung in Kenntnis gesetzt wird.
Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Tourablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von bootsscheine.com ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Bestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss, Rechte des Kunden

Nach Vertragsabschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Leistungen, die von bootsscheine.com nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Kurses nicht beeinträchtigen.

 

5. Haftung, Haftungsbeschränkungen, auch für Fremdleistungen

Die vertragliche Haftung von bootsscheine.com für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Kurs und Kunden auf den einfachen Kurspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit bootsscheine.com für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen bootsscheine.com gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet bootsscheine.com bei Sachschäden bis € 2000,–; übersteigt der einfache Kurspreis diese Summe, so ist die Haftung von bootsscheine.com für Sachschäden auf die Höhe des einfachen Kurspreises pro Kurs und Kunden beschränkt.  
Bootsscheine.com haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Führungen, Theaterbesuche, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Veranstalter), wenn diese Leistungen in der Ausschreibung und der Bbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von bootsscheine.com sind. 

6. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe

Sollte der Kunde wider Erwarten Grund für Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich der örtlichen Kursleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer in Dresden anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung nicht ein. Bootsscheine.com kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Bootsscheine.com kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Wird ein Kurs infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet bootsscheine.com innerhalb einer vom Kunden gesetzten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Vertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von bootsscheine.com verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

7. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Hinsichtlich benötigter Unterlagen hat der Kunde bootsscheine.com zu informieren, sofern er die erforderlichen Unterlagen nicht in dem von bootsscheine.com mitgeteilten Zeitraum erhält oder die Unterlagen falsche Angaben oder Daten enthalten. Der Kunde ist für sein rechtzeitiges Erscheinen am Kursort persönlich verantwortlich.

 8. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für den Kurs eine ausreichende Gültigkeit besitzt.
Bootsscheine.com haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, der Kunde hat bootsscheine.com beauftragt, für ihn behördliche Dokumente zu beantragen und bootsscheine.com hat hierbei gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet.
Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Kurse und Prüfungen wichtigen Vorschriften, insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften, selbst verantwortlich.

9. Anzeigefristen, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung, Abtretungsverbot

Vertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Kurses gegenüber bootsscheine.com unter der genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.

Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c – f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c – f BGB verjähren in einem Jahr. Der Tag des vertraglichen Kursendes wird bei der Berechnung der Verjährung nicht mitgerechnet. Schweben zwischen dem Kunden und dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Die Abtretung von Ansprüchen gegen bootsscheine.com ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter teilnehmenden Familienangehörigen bzw. Teilnehmer eines gemeinsam gebuchten Kurses.

10. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und bootsscheine.com findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. bootsscheine.com kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von bootsscheine.com in Dresden vereinbart.